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Der Fiskus hat die Rentner im Fokus

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24stundenbetreuung, Pflege aus Polen, HaushaltshilfeAuch viele Ruheständler müssen mittlerweile Steuern zahlen

(djd/pt). Im Ruhestand endlich Ruhe vor dem Finanzamt - das stimmt nicht mehr ganz. Einige Millionen deutsche Rentner müssen nun in jedem Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Bei den Bundesbürgern herrscht diesbezüglich noch eine große Unsicherheit. In einer TNS-Emnid-Umfrage für die Ergo Direkt Versicherungen gaben 26 Prozent an, dass Rentner keine Steuererklärung abgeben müssen. 23 Prozent wiederum vermuten, dass prinzipiell jeder Ruheständler eine Steuererklärung ausfüllen muss. Weniger als die Hälfte der Befragten wusste es richtig: Rentner mit relativ hohen Alterseinkünften müssen eine Steuererklärung abgeben.


Immer höherer Anteil der Rente wird steuerpflichtig

Jedes Jahr werden allerdings immer mehr Rentner steuerabgabepflichtig. Grund dafür ist das Alterseinkünftegesetz. Dadurch ist seit 2005 mindestens die Hälfte der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Mit jedem Jahr steigt dieser Anteil. Wer 2010 Rentner wird, für den sind 60 Prozent seiner Rente steuerpflichtig, für Neurentner im Jahr 2040 werden es dann 100 Prozent sein.

Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?

Ob eine Steuererklärung abzugeben ist oder nicht, entscheidet die Höhe der jährlichen steuerpflichtigen Einkünfte. Die Grenze liegt für 2009 bei 7.834 Euro für Alleinstehende und 15.668 Euro für Ehepaare. Wer weniger steuerpflichtige Einkünfte als diesen Grundfreibetrag hat, muss in aller Regel keine Steuererklärung abgeben.

Beispiel: Ein alleinstehender Rentner, der 2005 in den Ruhestand ging, erhielt 2009 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro und hat sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen. 50 Prozent der Rente unterliegen der Besteuerung - das wären in diesem Fall 6.000 Euro. Diese Summe liegt unter dem Grundfreibetrag von 7.834 Euro - der Rentner in diesem Beispiel müsste keine Steuererklärung abgeben.

Steuererklärung bedeutet nicht automatisch Steuerzahlung

Selbst wenn man eine Steuererklärung abgeben muss, bedeutet das nicht automatisch, dass man auch Steuern zahlen muss. Wenn abzugsfähige Kosten die Einkünfte unter den Grundfreibetrag drücken, sind keine Steuern fällig. Typische abzugsfähige Kosten bei Rentnern sind vor allem Kosten, die nichts mit einer Erwerbstätigkeit zu tun haben. Das sind zum Beispiel Versicherungen, Spenden, Unterhaltszahlungen, Ausgaben für Gesundheit und Pflege oder die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.

Stiftung Warentest gibt umfassende Informationen

In dem Buch "Steuererklärung für Rentner 2009/2010" (ISBN: 978-3-86851-303-5, 12,90 Euro) gibt die Stiftung Warentest viele Tipps und Informationen zu den wichtigsten Steuerproblemen, mit denen sich Ruheständler derzeit herumschlagen müssen: Woran erkenne ich, ob ich auf meine Altersrente Steuern zahlen muss? Wie kann ich die Besteuerung von Altersbezügen verhindern oder senken? Welche Zusatzeinnahmen zur Rente wirken sich steuerlich aus?

Dem Fiskus frühzeitig ein Schnippchen schlagen

Auch der Fiskus kann also dazu beitragen, dass Ruheständler den Gürtel deutlich enger schnallen müssen. Wer das vermeiden will, sollte frühzeitig mit privater Vorsorge beginnen. Bei einem Start in jungen Jahren reichen monatlich kleine Häppchen aus, um nach einer ausreichend langen Laufzeit auf eine stolze Summe zu kommen. Dieter Sprott, Rentenexperte bei den Ergo Direkt Versicherungen, verdeutlicht diesen Effekt an einem Rechenbeispiel: "Um bei unserer ,Zusatz-Rente' mit 60 Jahren auf eine Kapitalabfindung inklusive nicht garantierter Gewinne von 50.000 Euro zu kommen, müsste ein 25-Jähriger monatlich lediglich 55,98 Euro zurücklegen. Wer dagegen erst mit 45 Jahren anfängt, müsste monatlich schon 209,32 Euro sparen, um dieselben 50.000 Euro Abfindung zu erlangen."

Quelle: external_link_new_window DJD
Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen


Eingestellt von Dominica Tigges, 21. Juli 2010

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